Sowohl das Jagdrecht als auch das Waffenrecht sind komplexe und hochspezialisierte Rechtsgebiete, welche nicht nur fundierte juristische Kenntnisse erfordern, sondern auch praktische Erfahrung in der jagdlichen und waffentechnischen Praxis. Aufgrund der Besonderheiten sind für Jäger, Sportschützen oder Waffenbesitzer in den anspruchsvollen Bereichen des Jagdrechts und Waffenrechts umfassende Expertise und Fingerspitzengefühl erforderlich. Eine spezielle Materie erfordert einen Spezialisten.
Mit Rechtsanwalt Daniel Iven steht Ihnen im Jagdrecht und Waffenrecht ein Experte zur Seite, der nicht nur die rechtlichen Feinheiten beherrscht, sondern als passionierter Jäger auch die praktischen Aspekte aus erster Hand kennt.
Seine weitreichende Erfahrung im Umgang mit Fragen zum Waffengebrauch, zur sicheren Handhabung und zur gesetzlichen Aufbewahrung von Waffen macht ihn zum idealen Ansprechpartner für alle, die eine kompetente und praxisnahe Beratung und (gegebenenfalls gerichtliche) Vertretung benötigen.
Die Kombination aus juristischer Fachkompetenz und persönlichem Engagement macht Herrn Iven zu einem verlässlichen Ansprechpartner in allen Fragen des Jagdrechts und Waffenrechts.
Insbesondere bietet er Ihnen Unterstützung in den folgenden Themen:
- Vertretung in alle Strafsachen und Ordnungswidrigkeitsverfahren, die im Zusammenhang mit dem Jagd- und Waffenrecht, insbesondere Waffengesetz (WaffG), Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz, Bundesjagdgesetz (BJagdG) und den Landesjagdgesetzlichen stehen
- Verfahren wegen Verletzung der nicht ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Waffen, Munition und Sprengstoff
- Verwaltungsverfahren einschließlich der anschließenden Verfahren vor den Verwaltungsgerichten wegen Zweifel der Behörde an der persönlichen Zuverlässigkeit zum Führen und Besitzen von Feuerwaffen
- Zweifel an der persönlichen Eignung zum vorsichtigen und sachgemäßen Umgang mit Schusswaffen
- Divergenzen hinsichtlich der Begutachtung betreffend die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Medizinisch–Psychologische Untersuchung, kurz MPU) einerseits und der Befähigung zum verantwortlichen Führen und Besitzen von Waffen andererseits - auf die Unterschiede kommt es an
- Zweifel an der Zuverlässigkeit wegen gröblicher oder wiederholter Ordnungswidrigkeiten
- Einschränkung des Umgangs mit Waffen, die im Wege der Erbnachfolge erworben wurden
- Vertretung in Angelegenheiten der Jägerprüfungsordnung
- Berechtigung zum Erwerb von Waffen als Sportschütze
- Fälle der Verletzung des Jagdrechts, des Eigentums, der körperlichen Unversehrtheit durch überjagende Hunde
- Probleme beim Erwerb von Schalldämpfern, Nachtsichtgeräten und anderen Ausstattungen an Schusswaffen
- Beschränkung bei Umgang, Transport, Verbringen, Mitnahme, Schießen, und der Bearbeitung von Schusswaffen
- Jagd Reviergestaltung, insbesondere Arrondierung oder Abrundungen, seien es Eigenjagdreviere oder Gemeinschaftsjagdreviere
- Auferlegung von zu hohen oder zu niedrigen Abschusszahlen beim Schalenwild im Rahmen der Abschusspläne
- Einwendungen gegen Verbissgutachten
- Regulierung von Wild- und Jagdschäden, einschließlich der nachfolgenden gerichtlichen Verfahren gegen kommunale Vorbescheide
- Vertretung bei Schadensersatzforderungen wegen Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht eines Jägers, Sportschützen und Erbwaffenbesitzers